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Umschreiben eines Non-EU Führerscheins

Veröffentlicht:
04/2020
|
Kategorie:
Behördengänge

Inhaber eines Nicht-EU Führerscheins, die in Deutschland fahren möchten, müssen einiges beachten. Wie so oft im deutschen Gesetzesdschungel gibt es auch bei der Anerkennung ausländischer Führerschein ein Deutschland ganz unterschiedliche Regelungen. Dabei spielt es eine Rolle, wie lange der Aufenthalt in Deutschland sein soll und in welchem Land bzw. Staat der Führerschein ausgestellt wurde. So müssen z. B. Verkehrsteilnehmer mit einer amerikanischen Fahrerlaubnis aus einigen Staaten der USA die Führerscheinprüfung erneut absolvieren, während aus anderen Staaten der USA die Umschreibung ohne Prüfung erfolgen kann.

Auf jeden Fall drängt die Zeit, denn sobald ein Wohnsitz in Deutschland angemeldet ist, darf mit dem Nicht-EU Führerschein nur noch ein 6 Monate gefahren werden. Deshalb ist es sinnvoll, sich baldmöglichst um die Umschreibung zu kümmern. Hierzu muss ein Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache zwingend erforderlich. Man sollte auch hier darauf vorbereitet sein, dass auf dieser Behörde die Amtssprache Deutsch durchgesetzt wird. Das bedeutet Anträge und Fragen zum Vorgang werden nicht auf Englisch bearbeitet. So mancher internationale Antragsteller ist deshalb im Alleingang gescheitert. Hier kommen Relocation Agenturen ins Spiel. Sie kümmern sich um die störungsfreie Abwicklung und die Kommunikation mit den Behörden und dem speziellen „Behörden-Deutsch“ und helfen den Prozess komplikationslos und ohne Zeitverluste zu realisieren.  

Kommt der Besitzer einer ausländischen Nicht-EU Fahrerlaubnis aus Ländern/Staaten, mit denen kein Abkommen besteht, bedeutet dies für den Antragsteller, dass sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung absolviert werden muss, um den ausländischen Führerschein umschreiben zu können. Beide Prüfungsteile sind in englischer Sprache möglich. Eine Fahrschule der Wahl organisiert die Prüfungen. Es empfiehlt sich hierbei unbedingt mindestens zwei praktische Fahrstunden zu buchen, bevor man die praktische Fahrprüfung antritt. Auch wenn man schon lange über eine lange Fahrpraxis verfügt. Die deutschen Fahrregeln sind schon speziell und auch zahlreich. Erst wenn der Fahrlehrer den Eindruck hat, dass sein Schüler die praktische Prüfung durch einen neutralen, staatlich geprüften Fahrlehrer erfolgreich bestehen kann, wird dieser zur Fahrprüfung angemeldet.

Vorzulegende Dokumente bei der Führerscheinstelle

Bei dem Besuch auf der Führerscheinstelle sind der Reisepass, der gültige Aufenthaltstitel, eine auf Deutsch übersetzte Kopie des Führerscheins  (Übersetzung durch amtliche Behörden, ADAC oder vereidigten Übersetzer), ein biometrisches Passbild, der Fahrschulantrag und der Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe (dies kann bei einigen Anbietern auf Englisch durchgeführt werden) sowie ein Sehtest  (von einem Augenoptiker oder Augenarzt), der nicht älter als zwei Jahre sein darf, vorzuweisen.

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