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Wie beantragt man die Blaue Karte EU für Deutschland?

Veröffentlicht:
04/2020
|
Kategorie:
Behördengänge

Die Beantragung der Blue Card EU für akademische Fachkräfte erfolgt bereits im Heimatland - bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Wenn alle Voraussetzungen* erfüllt sind, wird zuerst ein nationales Visum zur Beschäftigungseinreise erteilt. Nach der Einreise nach Deutschland wird dieses zeitlich begrenzte Arbeitsvisum von der zuständigen Ausländerbehörde durch die Blaue Karte ersetzt.

Dafür muss wiederum persönlich ein Antrag bei der Ausländerbehörde gestellt werden. Auch wenn die Mitarbeiter der Behörden Englisch verstehen, läuft die Kommunikation auf den Ämtern und Behörden auf Deutsch und viele Dokumente müssen ins Deutsche übersetzt, teilweise auch amtlich beglaubigt, vorgelegt werden. Aber aufgepasst: Wer bei seinem Ersttermin ein Dokument vergisst, dessen Unterlagen werden nicht bearbeitet. Man bekommt einen Zweittermin genannt, der oft wieder Wochen später liegt. Sind alle Dokumente für den Antrag zur Blue Card abgegeben, vergehen in der Regel 1 bis 2 Monate bis zu ihrer Aushändigung.

Relocation Agenturen unterstützen Sie bei der Zusammenstellung der Dokumente und Übersetzungen, begleiten Sie zur Antragsstellung bei der Ausländerbehörde und dolmetschen bei Bedarf. Anschließend ist es die wichtigste Aufgabe des Relocation Consultants regelmäßig den Kontakt zur Ausländerbehörde zu suchen, um den Blue Card Prozess zu beschleunigen.

VISA und Blue Card für die Familie

Reist die Familie erst später nach, müssen auch für diese Familienmitglieder jeweils eine Blue Card beantragt werden. Erst wenn die Blue Card für den arbeitenden Elternteil ausgestellt ist und die Familie in Deutschland angemeldet ist, kann auch Kindergeld beantragt werden. Wichtig: Das Kindergeld wird nicht rückwirkend zum Arbeitsbeginn oder der Einreise ausgezahlt, sondern erst zum Ausstellungsdatum der Blue Card.


Dokumente und Hochschuldiplom

Folgende Unterlagen sollten unbedingt rechtzeitig zur Beantragung vorliegen: Pass (möglichst 3 - 4 Jahre gültig), Biometrische Passbilder, Arbeitsvertrag, anerkanntes Hochschuldiplom (Anerkennung erfolgt bei der ZAB Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen), Stellenbeschreibung, Arbeitsbestätigung vom Arbeitgeber, Krankenkassenversicherungsbescheid für Deutschland.

Bei Verheirateten, kann es in Abhängigkeit vom Herkunftsland notwendig sein, die Heiratsurkunde als Apostille in Englisch, ausgestellt von der Heimatlandbotschaft, vorzulegen. Bei Geburtsurkunden der Kinder reicht es, das Original auf Deutsch übersetzt vorzulegen. Sonderwünsche von der Ausländerbehörde sind immer möglich.

*1. Als akademische Fachkraft und Staatsangehöriger eines Nicht-EU Lands muss der Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein. 2. Es ist der Nachweis über einen der Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz in Deutschland zu erbringen. Bei einem Jahresbruttogehalt zwischen 41.808 und unter 53.600 Euro, muss für akademische Fachkräfte aus den Bereichen Mathematik, Naturwissenschaften Informatik und Technik zusätzlich die Bundesagentur für Arbeit zustimmen.

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