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Beim Kinderarzt

Veröffentlicht:
04/2020
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Ärztliche U-Untersuchungen von Kindern sind verpflichtend.

Was sind die U-Untersuchungen bei Kindern? Müssen diese wahrgenommen werden?

In Deutschland wird die medizinische Versorgung von Kindern groß geschrieben. Elternteile sind gesetzlich verpflichtet, mit ihren Kindern die sogenannten „U-Untersuchungen“ wahrzunehmen. In diesen werden die Entwicklungsschritte des Kindes dokumentiert und dienen zusätzlich dazu, mögliche Entwicklungsverzögerungen rechtzeitig zu erkennen. Die Untersuchungen sind durchnummeriert. U1 bis U9 werden von der gesetzlichen und privaten Krankenkasse abgedeckt. U1 und U2 für Neugeborene finden in der Regel noch in der Geburtsklinik statt.  Ab der U3 gehen Sie dann meist erstmals mit Ihrem Baby zum Kinderarzt – dieser wird Ihre Familie viele Jahre begleiten und deswegen lohnt es sich, sich im Freundeskreis nach einem guten Kinderarzt zu informieren. Alle nachfolgenden „U-Untersuchungen“werden in regelmäßigen Abständen, am Alter der Kinder orientiert, in der kinderärztlichen Praxis durchgeführt.

U10 und U11 im Alter von 7 bis 8 Jahren bzw. 9 bis 10 Jahre sind keine Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen mehr, werden aber von vielen Krankenversicherern übernommen. Fragen Sie deshalb vorher bei Ihrer Krankenkasse nach.  

In einigen Bundesländern sind „U-Untersuchungen“ verpflichtend.  Dies dient dazu, Krankheiten oder mögliche Fälle von Kindesmissbrauch oder Vernachlässigung so früh wie möglich aufzudecken. Es gibt eine ärztliche Meldepflicht für das Nichtwahrnehmen von Vorsorgeuntersuchungen sowie eine entsprechende schriftliche Erinnerung der Eltern, wenn eine U versäumt wurde. Wird dieser innerhalb von vier Wochen nicht nachgekommen, wird das Jugendamt oder das Gesundheitsamt informiert.

Die Ergebnisse einer U-Untersuchung werden jeweils in einem Untersuchungsheft festgehalten, das jedes Kind nach der Geburt erhält. Bei den Untersuchungen U1 bis U9 wird das Kind gewogen, gemessen und abgehört. Seine Organe werden durch Abtasten untersucht. Hör- und Sehvermögen werden auch stets geprüft. Der Kinderarzt stellt den Entwicklungsstand des Kindes fest, kontrolliert den Impfstatus und fragt nach möglichen Schwierigkeiten. Auf dieseWeise ist bis zur Einschulung mit sechs Jahren gut dokumentiert, wie Ihr Kind sich entwickelt. Der Kinderarzt kann früh erkennen, wenn in irgendeinem Bereich Probleme auftauchen, und dann geeignete Diagnostik und Therapien einleiten, etwa durch Überweisung an einen anderen Facharzt – zum Beispiel, wenn eine U-Untersuchung ergeben hat, dass das Kind nicht optimal hört oder sieht.

Zusätzlich ist der Kinderarzt für Impfungen verantwortlich. Hierfür erhalten sie den Impfpass, ein gelbes Heft, in dem alle Impfungen ihres Kindes verzeichnet werden, so dass auch andere Ärzte den Überblick  bzgl. des Impfstatus betreffend behalten.

Einige Kinderärzte bieten eine „offene Sprechstunde“ an: hier kann jeder ohne Voranmeldung vorbeikommen und wird untersucht. Es kann es sein, dass man dann länger warten muss, als wenn man einen Termin ausgemacht hat. Deswegen sollte man nur bei akuten Erkrankungen die offenen Sprechstunden besuchen und ansonsten vorher anrufen und fragen, wann man vorbeikommen kann

Eine Orientierung über Kinderärzte in Ihrer Nähe bietet die folgende Seite:

www.kinderaerzte-im-netz.de/aerzte/suche.html

Tritt ein Notfall am Wochenende oder nach den Öffnungszeiten der Kinderarztpraxis ein, so sollten Sie sich am besten an ein auf Kinder spezialisiertes Kinderkrankenhaus wenden.

Für die Umgebung sind hier insbesondere das Clementinen Kinderkrankenhaus www.clementine-kinderhospital.de/ zu nennen oder auch die Notfall-Ambulanz der Klinik in Höchst. Hier ist die Betonung auf Notfall zu legen! Die Wartezeiten können teilweise erheblich sein.

www.klinikumfrankfurt.de/fuer-patienten-und-besucher/notfall/kindernotfallambulanz.html

 

 

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