Corona Schutzimpfung
Corona hat uns das gesamte Jahr 2020 stark beschäftigt Große Hoffnung wird auf die COVID Schutzimpfung gesetzt, die den Weg aus der Pandemie ebnen soll. Früher als erwartet steht in Deutschland ein erster Impfstoff gegen COVID-19 bereit. Mit der Impfung sind jedoch auch viele Fragen verbunden: Wann und wo können sich Personen impfen lassen?
Bis ausreichend Impfdosen für alle verfügbar sind, wird Zeit vergehen. Aus diesem Grund ist ein schrittweises Vorgehen erforderlich. Die Verteilung des Impfstoffes erfolgt gestaffelt. Grundsätzlich gilt zu Beginn: besonders gefährdete Personen, Risikogruppen und medizinisches Personal sollen zuerst geimpft werden.
Die Verteilung des Impfstoffes erfolgt in der ersten Phase zentral. Dazu richten die Bundesländer regionale Impfzentren und mobile Impfteams ein. Sobald ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, sollen – wie bei allen anderen Impfstoffen – auch die niedergelassenen Ärzte impfen.
Die bundesweite Einteilung der Priorisierungsgruppen laut der Corona-Impfverordnungsehen wie folgt aus:
A. Schutzimpfungenmit höchster Priorität (§ 2 CoronaImpfVO)
- Personen ab dem 80. Lebensjahr
- Personen in Alten- und Pflegeheimen (Mitarbeiter und Bewohner)
- Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste
- Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen mit sehr hohem Covid-19-Expositionsrisiko (insb. Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste)
- Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen, in denen Personen behandelt werden, bei denen eine Covid-19-Infektion schwere bzw. tödliche Verläufe erwarten lässt (insb. Onkologie, Transplantationsmedizin)
B. Schutzimpfungenmit hoher Priorität (§ 3 CoronaImpfVO)
- Personen ab dem 70. Lebensjahr
- Personen mit besonderem Risiko eines schweren oder tödlichen Infektionsverlaufs (Personen mit Trisomie 21, Demenz oder geistiger Behinderung und Organtransplantierte)
- Personen in Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften
- Personen, die im ÖGD oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind
C. Schutzimpfungenmit erhöhter Priorität (§ 4 CoronaImpfVO)
- Personen ab dem 60. Lebensjahr
- Personen, bei denen aufgrund einer bestimmten chronischen Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.
- Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere in Laboren und Personal, welches keine Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten betreut
- Personen, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind, insbesondere in den Regierungen und Verwaltungen, bei den Streitkräften, bei Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, in den Parlamenten und in der Justiz,
- Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, Ernährungs- und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen,
- Personen, die als Erzieher oder Lehrer tätig sind,
- Personen, mit prekären Arbeits- und/oder Lebensbedingungen, insbesondere Saisonarbeiter, Beschäftigte in Verteilzentren oder der Fleischverarbeitenden Industrie,
- Personen, die im Einzelhandel tätig sind.
Impfen ist nur mit einem vorab vereinbarten Termin möglich!
Ab dem 12. Januar 2021 kann man sich für die Corona-Schutzimpfunganmelden
Telefonische Anmeldung über die Hotline 116 117
oder über
Onlineanmeldung über die Webseite www. impfterminservice.de
Über diesen Link sind die Impfstellen in Hessen ersichtlich.
https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/faq-sars-cov-2-impfung/wo-werden-die-impfstellen-eingerichtet